City Parkhaus Hermanns
Parkraumbewirtschaftung & mehr

Unternehmensphilosophie

Aus unseren langjährigen Erfahrungen mit der Bewirtschaftung artverschiedener Parkobjekte kennen wir die Belange im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen.

Die Situation ist besonders geprägt durch

  • den vom Eigentümer eines Parkobjektes angestrebten wirtschaftlichen Ertrag seines für die Immobilie eingesetzten Kapitals;
  • die Vorstellung insbesondere des Einzelhandels, potenziellen Kunden ein den Geschäften nahes Parken weitgehend ohne verkehrliche Behinderung und unnötige Umwege zu ermöglichen;
  • die Erwartung der Parkhausbenutzer, in verkehrsgünstig zentraler Lage, preisgünstig und bei vielfältigem Parkhausservice parken zu können;
  • verkehrspolitische, städtebauliche, umweltrelevante, imagewirksame Maßnahmen der kommunalen Entscheidungsträger, die Einfluss auf den Individualverkehr zu den Parkhausstandorten haben.

Daraus haben wir unsere Unternehmensphilosophie entwickelt, nämlich unsere Aufgaben als Betreiber eines Parkobjektes sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Interesse liegend kooperativ, kundenorientiert, in jeder Hinsicht dienstleistungsbewusst wahrzunehmen. Bei konträren Interessenlagen sind wir stets bereit, soweit es uns möglich ist, zu einem Ausgleich beizutragen.

Leitsätze unserer Unternehmensphilosophie sind insbesondere:

  • Vertrauensvolle und konstruktive Kooperation mit dem Eigentümer des von uns betriebenen Parkobjekts.
  • Zuverlässige Erfüllung aller vertraglichen Pflichten und Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
  • Beibehaltung des auch der Werterhaltung dienenden ordentlichen Zustandes des übernommenen Parkobjektes.
  • Sicherstellung der Sauberkeit und eines bestmöglichen optischen Eindruckes in dem übernommenen Parkobjekt.
  • Beratung bei der Planung neuer bzw. sinnvollen Umgestaltung und technischen Ausstattung vorhandener Parkobjekte.
  • Kundenfreundliche Wahrnehmung des operativen Tagesgeschäftes unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Frauen, Mütter mit Kindern, Behinderten und anderen hilfsbedürftigen Personen.
  • Konsequente Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung des Parkobjektes.
  • Beschäftigung von flexiblem, kundenfreundlichem und hilfsbereitem Bewachungspersonal.
  • Einsatz zweckmäßiger sicherheitsrelevanter Überwachungstechnik.
  • Beachtung der üblichen Parkgebühren im Umfeld des übernommenen Parkobjektes.
  • Fachspezifische Unterstützung der Bestrebungen von Kommune, Einzelhandel u.a., die eine kundenorientierte Verbesserung der Parksituation zum Ziel haben.